Ihr Partner für Datenschutz und Datensicherheit

Unser Unternehmen verfügt über einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach den Richtlinien der TÜV Akademie GmbH in Zusammenarbeit mit DATEV e.G. . Aufgrund unseres zertifizierten Qualitätsmanagements sind wir in der Lage, Ihnen Dienstleistungen in Bezug auf das Datenschutzrecht und das Bundesdatenschutzgesetz anzubieten.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, soweit personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden und wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.

Dem Datenschutzbeauftragten kommt in Einrichtungen der Wirtschaft und der Industrie in heutiger Zeit ein wichtiger Auftrag für die Wahrung der Belange der Gesellschaft zu. Seine Aufgabe besteht darin, Beeinträchtigungen und Gefahren entgegenzuwirken, die sich aus dem massenhaften Umgang mit Daten und Informationen ergeben, die über bestimmte Personen gespeichert sind.

Für den Ruf einer Kanzlei ist es existenziell wichtig, dass gerade auf diesem Gebiet absolute Integrität besteht.

Die externe Stellung des Datenschutzbeauftragten bietet eine bessere Grundlage für die Aufdeckung und Formulierung von Datenschutzlücken- und -verstössen gegenüber der Leitung des Unternehmens, oder der Kanzlei.

Datenschutz und Datensicherheit haben im heutigen Wirtschaftsleben einen nicht zu unterschätzenden Wert und sollten deshalb im Interesse Ihres Qualitätsanspruchs gegenüber Ihren Mandanten Berücksichtigung finden.

Dienstleistung als Datenschutzbeauftragter in Ihrer Kanzlei

Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot